Hier eine Auflistung unserer Leistungen

  • 3D/4D- Ultraschall
  •  neue Leistung:  Abklärungskolposkopie nach den Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung (Abklärung auffälliger Befunde des Gebärmutterhalses (Portio-PE, Kolposkopie))
  • allgemeine und Ohr-Akupunktur (in den Praxisräumen in Kooperation mit Frau Dr. Hunsicker, Ärztin für Allgemeinmedizin)
  • Bestimmung der Fertilitätsreserve ("Ferti-Check")- ab wann tickt die biologische Uhr?
  • Bioresonanztherapie (in den Praxisräumen in Kooperation mit Frau Dr. Hunsicker, Ärztin für Allgemeinmedizin) (Sie wünschen weitere Informationen: Homepage www.bicom-bioresonanz.de)
  • Brustdiagnostik (Brustultraschall = Mammasonographie; Stanzbiopsie zur Abklärung auffälliger Befunde)
  • Chlamydientest
  • Diagnostik und konservative Behandlung bei Senkung des Beckenbodens und Blasenschwäche
  • Direkt-Mikroskopie bei Ausfluss
  • Diseased Management Programm (DMP)-Teilnahme bei Brustkrebserkrankung
  • Ersttrimesterscreening
  • Fehlbildungsultraschall
  • geburtshilfliche Akupunktur (in den Praxisräumen in Kooperation mit Frau Dr. Hunsicker, Ärztin für Allgemeinmedizin)
  • Hormondiagnostik
  • Hormonstimulation bei Kinderwunsch
  • Hormontherapie
  • immunologischer Stuhltest (auf verstecktes Blut im Stuhl)
  • Impfberatung, auch bei Auslandsreise
  • Impfungen
  • Knochendichtemessung / DXA-Verfahren (in Kooperation mit Röntgen-Institut)
  • Krebsvorsorge, auch erweitert (Thinprep®, Untersuchung auf HPV, Cytoaktiv®-Test)
  • Mädchensprechstunde
  • Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Nicht-invasiver Praenatal-Test bzw. Nichtinvasive praenatale Diagnostik (NIPT bzw. NIPD, VeriSeq-Test)
  • Partnerschaftstest (HIV, Hepatitis, Lues)
  • Pessartherapie (große Auswahl an Pessaren vorrätig)
  • Schwangerschaftsbetreuung
  • Spiralen-Einlage zur Verhütung (Kupferspirale oder Hormonspirale) - auch für Frauen, die noch nicht entbunden haben
  • Sterilitätsdiagnostik und Therapie
  • Test auf Blasenkrebs
  • Tumornachsorge
  • Ultraschall der Gebärmutter und Eierstöcke (Vaginal-Ultraschall)
  • Untersuchung auf Schwangerschaftsvergiftung (Doppler-Untersuchung)
  • Untersuchung des Schlaganfallrisikos (Doppleruntersuchung der Kopfarterien, Messung der Intima media Dicke, Bestimmung der Blutfettwerte)
  • Urinuntersuchung
  • Verhütungsaufklärung
  • Zuckerbelastungstest

 

Die Leistungen im Einzelnen

Die Erhaltung und Wiederherstellung Ihrer Gesundheit liegt mir besonders am Herzen. Im Krankheitsfall berate und behandle ich Sie umfassend und individuell. Welche speziellen Leistungen ich in unserer Praxis erbringe, habe ich hier stichwortartig für Sie aufgelistet. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

  • Krebsvorsorge, auch erweitert

    Zur normalen Krebsvorsorge (Gebärmutterhalsabstrich, Abtasten der Brust, Tastuntersuchung der Gebärmutter und Eierstöcke) besteht ergänzend die Möglichkeit, durch Ultraschall der Gebärmutter, Eierstöcke und der Brust die Sicherheit der Untersuchung zu erhöhen. Es gibt Befunde, die durch eine alleinige Tastuntersuchung nicht zu erkennen sind. Auch sind durch Röntgen der Brust besonders bei dichter Brust manche Befunde nicht zu erkennen. Hier kann ergänzender Ultraschall der Brust hilfreich sein.

    Der sogenannte "Krebsabstrich" kann durch das Dünnschichtverfahren ("ThinPrep® der Firma Hologic") verbessert werden. Ab einem Alter von 30 Jahren wird zusätzlich die Testung auf HPV (Humanes Papilloma Virus) empfohlen. Der cytoactiv®-Test erkennt ein spezielles Protein, dass eine Schlüsselrolle bei der Bekämpfung der HPV-Infektion spielt. Im gebärfähigen Alter ist die Durchführung des Chlamydientestes sinnvoll. (Bis zum 24. Lebensjahr ist dies eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse, danach nicht mehr)

    Erinnerungsdienst Krebsvorsorge bei www.frauenaerzte-im-netz.de

  • Vaginal-Ultraschall

    Bei der Tastuntersuchung des inneren Genitals ist es - abhängig von der Abwehrspannung und der Dicke der Bauchdecke - nur sehr bedingt bis unter Umständen auch gar nicht möglich, eine sichere Beurteilbarkeit der Gebärmutter und der Eierstöcke zu erreichen. Durch Ultraschall über die Scheide (Vaginal-Schall) besteht die Möglichkeit, die Aussagefähigkeit der Untersuchung erheblich zu erhöhen. Manche Befunde können auch einzig in der Ultraschalluntersuchung durch die Scheide festgestellt werden (z.B. verdickte Gebärmutterschleimhaut als Hinweis auf möglichen Gebärmutterschleimhautkrebs).


    Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen umfassen Untersuchungen die "wirtschaftlich, zweckmäßig und ausreichend" sind und das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Durch den vaginalen Ultraschall besteht die Möglichkeit, die Aussagekraft der "ausreichenden" Tastuntersuchung erheblich zu verbessern.

    Jede Frau sollte für sich selbst entscheiden, was sie für sich selbst als ausreichende Untersuchung ansieht. Die Kosten für den zusätzlichen Ultraschall im Rahmen der Vorsorge müssen von den Patienten selbst getragen werden.

  • Brustdiagnostik (Ultraschall, Stanzbiopsie)

    Bei "dichter Brust" ist eine Ultraschalluntersuchung der Brust empfehlenswert. Die Dichte der Brust wird bei der Röntgenbildbefundung bestimmt, die Einteilung erfolgt nach der ACR(=American College of Radiology)-Klassifikation. Dabei wird eine Brustdichte von ACR III und ACR IV als dichte Brust definiert, eine Brustdichte von ACR I und II ist mammographisch gut transparent und gut beurteilbar und wird als nicht dichte Brust bezeichnet. Das Risiko für das Auftreten von Brustkrebs ist bei dichter Brust erhöht, gleichzeitig ist die Beurteilbarkeit der Mammographie bei dichter Brust beeinträchtigt.

    Die ergänzende Ultraschalluntersuchung der Brust bietet sich bei dichter Brust daher an, da Ultraschall bei dichter Brust bösartige Veränderungen besser erkennen kann als eine Mammographie. Dies bedeutet allerdings nicht, dass eine Ultraschalluntersuchung eine Mammographie ersetzen kann; wohl kann sie eine Mammographie aber hervorragend ergänzen.
 Beim Screening-Programm der Brust, welches zwischen zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr angeboten wird, wird der Dichtewerte der Brust den Untersuchten nicht mitgeteilt. So ist es unter Umständen möglich, dass im Mammographie-Screening auch bei radiologisch „dichter“ Brust nicht ergänzend (wie eigentlich zu empfehlen) eine Ultraschalluntersuchung durchgeführt wird. Die Aussagekraft des Mammographie-Screenings ist in diesen Fällen daher eingeschränkt.

    Das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken, ist bei einer „dichten“ Brust erhöht. Daher ist es empfehlenswert, eine Brustultraschalluntersuchung bei radiologisch dichter Brust jährlich durchzuführen. Natürlich können Brustultraschalluntersuchungen auch bei Frauen, die jünger als 50 Jahre oder älter als 69 Jahre alt sind (also Patientinnen, die nicht vom Mammographiescreening berücksichtigt werden), durchgeführt werden, da auch bei diesen Frauen bösartige Veränderungen der Brust auftreten können. In meiner Praxis kann ein ergänzender Brustultraschall von jedem nachgefragt werden.

    Die Kosten für diese zusätzliche Ultraschalluntersuchung müssen von der Patientin selbst getragen werden. Kritiker zusätzlicher Ultraschalluntersuchungen weisen darauf hin, dass bei zusätzlichen Untersuchungen auch harmlose Befunde abgeklärt werden. Dies kann zu unnötigen Untersuchungen führen und Frauen unnötig in Angst versetzen. Das ist zwar richtig, jedoch können durch die zusätzlichen Untersuchungen auch bösartige Tumore festgestellt werden, die ohne die Untersuchung viel später oder aber auch zu spät entdeckt worden wären. Es steht fest, dass die Chancen auf dauerhafte Heilung von einer bösartigen Erkrankung deutlich grösser sind, wenn die Erkrankung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt entdeckt wird. Dazu kann zusätzlicher Ultraschall beitragen. Leider hat dies auch seinen Preis: Möglicherweise werden auch unbedeutende Befunde abgeklärt. Entscheiden Sie also selbst, ob Sie solche Untersuchungen für sinnvoll halten.

  • Untersuchung des Schlaganfallrisikos (Intima-media Dickenmessung, Doppler-Untersuchung der Kopfarterien, Bestimmung der Blutfettwerte)

    Gefäßerkrankungen sind eine Volkskrankheit. Vor allem bei Vorliegen von Risikofaktoren (Rauchen, Übergewicht, erhöhte Blutfettwerte, familiäre Disposition, Bluthochdruck u.a.) besteht ein erhöhtes Risiko, an einem Schlaganfall zu erkranken. Durch eine spezielle Ultraschalluntersuchung ("Doppler") der Halsgefäße können Veränderungen schon vor Auftreten eines Schlaganfalles festgestellt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, über Messung der Dicke der Innenschicht der Gefässhaut der Halsschlagader („Intima media Messung“) eine Risikoerhöhung für das Auftreten von Herzinfarkt und Schlaganfall zu erkennen. Bei bereits eingetretener Verdickung der Intima media können Änderungen des Lebensstils sowie der Ernährung zu einer Verbesserung der Situation bis hin zur Normalisierung erreicht werden.

    Im Bedarfsfall können hochgradige Veränderungen behandelt werden, bevor es zu einem Schlaganfall kommt. Die Untersuchung kann vom Praxisinhaber qualifiziert durchgeführt werden. Im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung hat der Praxisinhaber mehrere Jahre in der Herzchirurgie gearbeitet, wo die Doppleruntersuchung der Halsgefäße eine alltäglich durchgeführte Untersuchung darstellt.

  • Knochendichtemessung / DXA Verfahren

    Unbemerkt kann es schon vor Eintritt der Wechseljahre zu einem Verlust der Knochendichte kommen (Osteopenie oder Osteoporose). Dabei kann es zu erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kommen ("Witwenbuckel durch Wirbelkörperbrüche, Brüche des Oberschenkelhalses u.a.).

    Durch frühzeitiges Feststellen einer Knochenerweichung (Osteoporose, Osteopenie) kann durch gezielte Maßnahmen den Folgen vorgebeugt werden. Bei Eintritt der Wechseljahre - und schon davor - sollte daher zur Durchführung einer Knochendichtemessung geraten werden. Die geeignete Untersuchung ist die sogenannte "DXA-Knochendichtemessung" (engl. dual-energy X-ray absorptiometry = DXA oder DEXA). Diese kann in Kooperation mit einem Röntgeninstitut durchgeführt werden.

 neue Leistung:  

  • Abklärungskolposkopie (Lupenvergrösserung des Gebärmuttermundes, der Scheide und der Vulva ggfs. mit gezielter Probenentnahme)

    Bei auffälligen Krebsabstrichbefunden wird ab dem 1.1.2020 auf Kosten der Krankenkassen eine Abklärungskolposkopie durchgeführt. Um die Durchführung der Abklärungskolposkopie zu Lasten der Krankenkassen abrechnen zu können bedarf es einer Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung.

    Seit dem 01.01.2020 habe ich die Genehmigung zur Durchführung der Abklärungskolposkopie von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalten.

  • Spiralen-Einlage

    Zur sicheren Verhütung werden häufig sogenannte Spiralen in die Gebärmutter eingesetzt. Man unterscheidet Kupfer- und Hormonspiralen. 
Die Kupferspirale ist günstiger als die Hormonspirale, hat aber mit 3 Jahren eine kürzere Liegezeit. Sie bietet einen zuverlässigen Verhütungsschutz; nachteilig ist die verstärkte und schmerzhaftere Blutung bei einliegender Kupferspirale sowie das erhöhte Risiko für aufsteigende Infektionen. Die Kupferkette (Gynefix®, siehe dort) und die Kupferspirale sind auch als Notfallverhütung innerhalb von 3Tagen nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr zugelassen.


    Die Hormonspirale (Mirena®) bietet einen hohen Verhütungsschutz, ist teurer als die Kupferspirale, hat dafür jedoch mit 5 Jahren eine längere Liegezeit und einen besseren Tragekomfort. Die Blutung unter einer Mirena-Spirale ist schwächer als ohne Spirale. Viele Frauen haben auch gar keine Blutung mehr bei einliegender Mirena®-Spirale (was ohne Nachteil ist und von den meisten Frauen sehr begrüßt wird). Zudem sinkt unter Mirena®-Anwendung der Verbrauch an Hygieneartikeln (Tampons, Damenbinden). Seit 2014 gibt es eine Erweiterung des Angebotes auf dem Deutschen Markt, das sogenannte Verhütungsschirmchen (Jaydess®), das deutlich kleiner ist als die Mirena®-Spirale und deutlich geringere Hormonmengen als die Mirena®-Spirale in den Körper abgibt. Die Liegezeit dieses neuen kleineren Verhütungsschirmchens Jaydess® beträgt maximal 3 Jahre. Danach bietet es keinen Verhütungsschutz mehr. Das Jaydess®-Verhütungsschirmchen ist auch zugelassen für Frauen, die noch keine Kinder geboren haben.

    Obwohl die Verhütung bei den Hormonspiralen und Verhütungsschirmchen überwiegend durch lokale Hormonwirkung gegeben ist, können bei empfindlichen Frauen die geringen freigesetzten Hormone auch im Körper Wirkungen entfalten. So kann es zu geringer Wassereinlagerung im Körper kommen, Kopfschmerzen können begünstigt werden und Hautunreinheiten können stärker ausgeprägt sein, das Auftreten von (meist harmlosen und nicht behandlungsbedürftigen) Eierstockszysten kann begünstigt werden. Bei Patienten, die dazu neigen, können Stimmungsveränderungen auftreten. Die Zufriedenheit mit dieser Verhütungsmethode ist verglichen mit anderen Verhütungsformen jedoch als sehr hoch einzuschätzen.

  • Impfungen, auch für Auslandsreisen

    Frauenärzte sind prädestiniert für das Durchführen von Impfberatung und Impfungen. Viele Patienten haben neben ihrem Frauenarzt keinen weiteren Arzt, sodass es sich anbietet, dass Frauenärzte Impfungen durchführen.

    Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch benötigen spezielle Beratungen bezüglich Impfungen, sodass auch hier der Frauenarzt eine herausragende Stellung in der Impfprävention innehat. Die Partner der schwangeren Frauen haben häufig keine hausärztliche Betreuung, auch hier bietet sich der Frauenarzt als Ansprechpartner für Impfungen an. Impfungen können in meiner Praxis jederzeit - auch ohne Voranmeldung - durchgeführt werden.

  • Urindiagnostik

    Bei Miktionsbeschwerden (Beschwerden beim "Wasserlassen") ist es durch Teststreifen-Untersuchung, mikroskopische Untersuchung und mikrobiologische Urinkultur möglich, eine rasche Diagnose und eine Behandlung durchzuführen. Bei Verdacht auf Harnwegsinfektion kann zunächst "blind" anbehandelt werden; nach Erhalt des Urinkulturbefundes ist unter Umständen ein Wechsel der Behandlung erforderlich. Die Behandlung der Blasenentzündung stellt eine häufige Behandlung durch den Frauenarzt dar.

  • Direkt-Mikroskopie bei Ausfluss-Beschwerden

    Unser täglich Brot sind Probleme mit dem Ausfluss. Hier kann bei Beschwerden häufig bereits durch einfache Untersuchungen (pH-Wert, Mikroskopie, Geruchstest, Aminprobe) eine zuverlässige Diagnose gestellt werden.

    Bei unklaren Fällen ist eine ergänzende bakterielle Abstrichuntersuchung möglich, die eine genaue Identifizierung des Krankheitserregers erlaubt. In diesem Fall wird dann zunächst "blind" anbehandelt und nach Erhalt des endgültigen Ergebnisses ggfs. die Behandlung umgestellt.

  • Untersuchung auf erhöhtes Risikos für das Auftreten einer Schwangerschaftsvergiftung

    Eine ernsthafte Gefährdung für Mutter und Kind besteht bei Entstehung einer sogenannten Schwangerschaftsvergiftung. Dabei kommt es zu einer verminderten Versorgung des Kindes im Mutterleib.

    Als Frühzeichen lassen sich durch eine spezielle Ultraschalluntersuchung (Doppler-Untersuchung) sowie spezielle Blutwerte Veränderungen feststellen, die der verminderten Durchblutung vorausgehen.

    Bei frühzeitigem Erkennen dieser Veränderungen ist es durch Gabe von Medikamenten möglich, das spätere tatsächliche Auftreten der Schwangerschaftsvergiftung in vielen Fällen zu verhindern. Zudem wird bei Bekanntsein des erhöhten Risikos für das Entstehen der Schwangerschaftsvergiftung die Schwangerschaft engmaschiger überwacht, was dazu beiträgt, frühzeitig den richtigen Entbindungszeitpunkt zu bestimmen und damit möglichen Schaden von Mutter und Kind abzuwehren.


    Durch entsprechende Qualifikation kann diese Untersuchung auf erhöhtes Schwangerschaftsvergiftungsrisiko in unserer Praxis qualifiziert durchgeführt werden.

  • Erweitertes Basisscreening zwischen Schwangerschaftswoche 19-22

    Bei der Schwangerschaftsbetreuung ist laut Mutterschaftsrichtlinien die Durchführung von 3 Ultraschalluntersuchungen gefordert: Zwischen den Schwangerschaftswochen 9-12, 19-22 sowie zwischen Schwangerschaftswoche 29-32. Seit 2014 wird im Rahmen der 2. regulären Ultraschalluntersuchung der Schwangeren (Schwangerschaftswoche 19-22) die Auswahl geboten, sich zwischen einem einfachen Messen der Kindsmasse (Kopfdurchmesser, Brustkorbdurchmesser und Oberschenkellänge) und einer genaueren Beurteilung des Ungeborenen durch ein sogenanntes „erweitertes Basisscreening“ zu entscheiden.

    Bei diesem erweiterten Basisscreening werden mehr Strukturen beim Kind beurteilt. Somit ist eine bessere Aussage darüber möglich, ob bei dem Kind „alles in Ordnung“ ist. Diese Untersuchung verlangt eine spezielle Qualifikation des Untersuchers, sie kann durch mich qualifiziert durchgeführt werden.
Die Schwangere hat die Möglichkeit, anstelle des erweiterten Basisscreenings auch eine einfache Ultraschalluntersuchung zu wünschen. Damit ist sie nicht dem Risiko ausgesetzt, dass auffällige Befunde beim Kind festgestellt werden, was zu Verunsicherung und Angst bei der Schwangeren führen kann. Andererseits jedoch ist es dadurch dann auch nicht möglich, bei bestimmten Risikosituationen eine optimale Geburtsklinik oder medizinische Maßnahmen zu planen.

  • Untersuchung der Durchblutungsverhältnisse in der Schwangerschaft („Doppler-Ultraschall“)

    Im Verlauf der Schwangerschaftsbetreuung kann es erforderlich sein, die Durchblutungsverhältnisse in der Gebärmutter und beim Ungeborenen näher zu untersuchen. Bei dieser sogenannten Doppler-Untersuchung können frühzeitig Hinweise auf eine Wachstumsverzögerung beim Kind gefunden werden. Für diese Untersuchung wird eine spezielle Qualifikation gefordert. Die Untersuchung wird in meiner Praxis qualifiziert von mir angeboten.

  • Feindiagnostik („Fehlbildungsschall“)

    Bei entsprechendem Risiko oder bei auffälligen Befunden kann es erforderlich werden, beim Ungeborenen eine sogenannte Fehlbildungsultraschall-Untersuchung durchzuführen. Dabei können Hinweise auf Fehlbildungen beim Feten erkannt und weitere Maßnahmen eingeleitet werden.

    Da bei diesen Praenatal-Untersuchungen (Untersuchungen, die vor der Geburt des Kindes durchgeführt werden) die Frauen vor schwerwiegende Entscheidungen gestellt werden könnten, ist eine solche Untersuchung nur nach entsprechender gründlicher Aufklärung statthaft. Die Untersuchung und Beratung darf nur von dafür qualifizierten Ärzten durchgeführt werden und wird in meiner Praxis von mir angeboten.

  • 3D und 4D Ultraschall

    Bei dieser Untersuchung gibt es keinen medizinischen Vorteil gegenüber normaler Ultraschalluntersuchung in der Schwangerschaft. Die 4D-Untersuchung liefert bewegte 3-dimensionale Bildsequenzen des Ungeborenen im Mutterleib und wird von vielen Schwangeren als Erinnerung an die Schwangerschaft nachgefragt. Die Durchführbarkeit der Untersuchung ist von der Lage des Kindes und der Fruchtwassermenge abhängig, die besten Ergebnisse gibt es zwischen der 25. und 30. Schwangerschaftswoche.


    Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.

  • Zuckerbelastungstest

    Dieser Test war bis 2012 eine sogenannte "IGEL(Individuelle Gesundheits-Leistung)-Leistung", die von den Patienten selbst bezahlt werden musste. Seit 2012 ist der Zuckerbelastungstest eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. 
Bis zu 15% der Schwangeren entwickeln in der Schwangerschaft eine Störung des Zuckerstoffwechsels (Gestationsdiabetes bzw. gestörte Glucosetoleranz) mit möglicher gesundheitlicher Gefährdung für Mutter und Kind.


    Durch frühzeitiges Erkennen einer Störung des Zuckerstoffwechsels können mögliche Folgen für Mutter und Kind vermieden oder zumindest gemildert werden. In Kooperation mit den diabetologischen Kollegen erfolgt nach Diagnosestellung eine gemeinsame Betreuung der Betroffenen in der Schwangerschaft. 6-12 Wochen nach der Geburt sollte eine erneute Untersuchung auf eine Zuckerverwertungsstörung erfolgen, da in manchen Fällen in der Schwangerschaft eine bleibende Zuckererkrankung entsteht.

    Auch sollten im weiteren Verlauf Kontrolluntersuchungen im Abstand von 2-3 Jahren erfolgen.

  • Ersttrimesterscreening

    Ein etabliertes und das genaueste Verfahren zur Untersuchung auf genetische Veränderungen beim Ungeborenen ist die Fruchtwasseruntersuchung oder auch die Chorionzottenbiopsie. Hierbei wird durch die Bauchdecke der Schwangeren Fruchtwasser (bei der Fruchtwasseruntersuchung) oder Anteile der Plazenta (Chorionzottenbiopsie) entnommen und die darin befindlichen kindlichen Zellen auf genetische Störungen untersucht. Der Nachteil der Untersuchung liegt in dem Risiko, durch die Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie eine Fehlgeburt zu erleiden (0,5-1%)

    
Eine Alternative dazu stellt das sogenannte Ersttrimester-Screening dar, das zwischen der 12. und 15. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden kann. Hierbei wird bei einer speziellen Ultraschalluntersuchung (Nackentransparenz) kombiniert mit speziellen Laborwerten bestimmt, wie hoch das Risiko einer genetischen Störung beim ungeborenen Kind ist.
 Die Qualifikation zum Ersttrimester-Screening muss durch ein jährliches Audit wiedererlangt werden. 
Das Ersttrimester-Screening kann vom Praxisinhaber zertifiziert durchgeführt werden.

    Seit 2013 ist es auch möglich, eine genetische Untersuchung des Ungeborenen aus einer Blutprobe bei der Mutter (nicht-invasiver Pränatal-Test =NIPT) durchzuführen. Diese Untersuchung bietet eine hohe Genauigkeit, ist zur Zeit jedoch noch sehr teuer und wird von den Kostenträgern in der Regel nicht übernommen. Bei Interesse sprechen Sie mich bitte an.

  • Immunologischer Stuhltest

    Die Darmkrebsvorsorge umfasst für Frauen am dem 50. Lebensjahr eine Untersuchung auf okkultes (=nicht sichtbares, „verstecktes Blut“ durch einen immunologischen Stuhltest. Zwischen 50 und 54 Jahren wird den Patienten jährlich ein solcher immunologischer Stuhltest angeboten, dadurch können Vorstufen von Darmkrebs und Polypen erkannt werden.

    Ab 55 Jahren wird den Patienten dann eine Darmspiegelung empfohlen. Wenn diese Untersuchung wahrgenommen wird und unauffällig ist, werden keine weiteren immonologischen Stuhlteste mehr angeboten, nach 10 Jahren wird eine zweite Darmspiegelung empfohlen. Wenn die angebotene Darmspiegelung mit 55 nicht in Anspruch genommen wird, erhalten die Patienten weiter den immunologischen Stuhltest angeboten, dann jedoch nur noch alle 2 Jahre.

    Zusätzlich von den von der Krankenkasse bezahlten immunologischen Stuhltests können auch vor dem 50. Lebensjahr oder auch zu den Zeiten, da die Krankenkassen keinen immunologischen Stuhltest mehr übernehmen (wenn z.B. eine Darmspiegelung erfolgt ist), von den Patienten auf eigene Kosten veranlasst werden werden. Auch nach unauffälliger Coloskopie werden vereinzelt übersehene Coloncarcinome auffällig.

  • Untersuchung auf Blasenkrebs

    NMP 22 ist ein Eiweißmolekül, das von Krebszellen produziert wird und eventuell beim Vorliegen von Blasenkrebserkrankungen, auch Harnleiter- und Nierenbeckenkrebs mit dem Urin ausgeschieden wird. Das betreffende Eiweißmolekül kann mit dem NMP 22 BladderChek® Test nachgewiesen werden

    Ein erhöhtes Risiko für das Auftreten von Blasenkrebs haben Raucher, Arbeitnehmer und Angestellte in chemischen Betrieben (Gummi-, Farbstoff- und Lederindustrie), Tankwarte, Fernfahrer, Patienten, die langdauernd Schmerzmittel einnehmen, Patienten mit chronischen Blasenentzündungen und Harnabflusstörungen, Patienten mit einer vorausgegangenen Blasenkrebserkrankung, Menschen, die eine Chemotherapie oder Bestrahlung hinter sich haben, Friseure, Menschen, die häufig Haare färben. Die Untersuchung auf das NMP 22 Eiweißmolekül wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

  • Bioresonanztherapie

    In Kooperation mit Frau Dr. Hunsicker kann in der Praxis Bioresonanztherapie angeboten werden.

    Diese alternative Heilmethode kann bei vielfältigen Beschwerden und Erkrankungen wie Allergien, chronischen Schmerzen, Regelstörungen, Nahrungsmittelunverträglichkeiten u.a. wirksam eingesetzt werden.

    Die Leistung ist nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen enthalten und muss von den Patienten selbst getragen werden. Private Krankenkassen übernehmen zum Teil die Kosten der Therapie, bitte klären Sie dies zuvor mit Ihrer Krankenkasse ab.

    Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website: www.bicom-bioresonanz.de

  • Akupunktur

    Diese Jahrtausendealte Therapie hat wissenschaftlich belegte Wirkung bei den verschiedensten Erkrankungen und Beschwerden.

    In Kooperation mit Frau Dr. Hunsicker kann diese Leistung in der Praxis angeboten werden. In dieser Praxis wird die Akupunktur nicht als kassenärztliche Leistung angeboten.

    Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.

  • staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

    Seit Januar 2014 ist meine Praxis eine staatlich anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle. Das bedeutet, dass in der Schwangerschaft im Falle einer Konfliktsituation eine Beratung durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt werden kann. Diese Leistung ist für die Betroffenen kostenlos, ein Termin dafür kann kurzfristig vergeben werden.

     

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